Zuletzt aktualisiert am 14. Januar 2021 um 0:58

Die neue EU Verordnung zum Drohnen Flug 2021

UPDATES: Die letzten Infos dazu hier im Blogpost zu DrohnenfĂĽhrerschein ab 2021. Und auch hier Infos wie die Registrierung wohl fĂĽr die meisten Hobbypiloten aussehen wird. -> DROHNEN REGISTRIERUNG 2021 IN Ă–STERREICH BEI AUSTROCONTROL

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!!! ACHTUNG: Laut Presseaussendung der Austro Control tritt die neue EU Drohnen Verordnung aufgrund von Corona jetzt doch erst Anfang 2021 in Kraft. Hier der Link zur Presseaussendung.

Seit kurzem sind die neuen Regeln in der EU Verordnung zum Drohnenflug bekannt. Einiges hat sich geändert und dem Ruf für einheitliche Regeln im EU-Raum wurde Folge geleistet. Schlagend wird das ganze zwar erst am 01.01.2021 (statt schon am 01.07.2020) und da nationale Regelungen solange bestehen bleiben änder sich jetzt mal noch nichts, aber hier schon mal ein kleiner Überblick was uns ab 01.01.2021 wohl erwartet.

TLDR: Verordnung erst ab 01.01.2021 in Kraft; für Hobbyflieger theoretisch EU weites fliegen vereinfacht; Online Kurs + Prüfung und Registrierung sowie Haftpflichtversicherung wird aber wohl Pflicht sein. Zurzeit wird von ca. 25-40€ Registrierungsgebühr gesprochen.

Die neue EU Klassifizierung der Drohnen

Von der Austro Control kennen wir in Ă–sterreich ja schon eine relativ komplexe Einteilung der Drohnen in verschiedene Klassen und das sperrige Ă–sterreichische Drohnengesetz. Die EU bzw. die EASA hat hier auch noch mal eins draufgelegt und macht es einem auch nicht gerade einfach.

  • Drohnen Klassen:  Drohnen werden in Zukunft nach ihren technischen Eigenschaften in folgende Geräteklassen eingeteilt: C0, C1, C2, C3 und C4. Diese Einteilung muss vom Drohnenhersteller vorgenommen werden.
  • Drohnen Kategorien: Anhand des Risikos beim Flug wird in drei Kategorien eingestuft: offen, speziell und zulassungspflichtig. Weiters gibt es fĂĽr die Offene Kategorie drei Unterkategorien: A1, A2 und A3.

Da sich die meisten von uns wohl in der offenen Kategorie bewegen werden, hier noch ein paar Details dazu.

Die offene Kategorie zum Drohnenflug in der neuen EU Verordnung

In die offene Kategorie fällt man wenn der Flug für die anderen Personen nur ein geringes Risiko darstellen. Das ist etwas breit auslegbar, aber wichtig ist das für derartige Flüge keine extra Erlaubnis von einer Behörde einholt werden muss.

Welche Drohnen fallen in die offene Kategorie der EU Drohnen Verordnung?

Folgende Kriterien mĂĽssen erfĂĽllt werden:
– Die Drohne ist leichter als 25 Kilogramm.
– Der Flug findet nicht ĂĽber Menschenansammlungen statt und in sicherer Entfernung zu anderen Personen (hier wird oft von 50m gesprochen).
– Die Drohne muss innerhalb von Sichtweite geflogen werden, bzw. beim FPV Flug mit einem Spotter (Beobachter, der direkt Sichtkontakt zur Drohne hat).
– Maximale Flughöhe ist 120 Meter.

Um zu wissen in welche Unterkategorien man fällt muss man noch folgende Gegebenheiten berücksichtigen:

Unterkategorie A1

Die erlaubten Flugmanöver:

  • Ăśberfliegen von Unbeteiligten ist nicht erlaubt
  • Falls doch Personen auftauchen und man sie ĂĽberfliegt, dann  muss diese Ăśberflug so kurz wie möglich gehalten werden
  • Falls man im Follow-Me-Modus fliegt, darf die Drohne nicht weiter als 50 Meter entfernt sein

Die erlaubten Drohnen:

  • Industriell gefertigte Drohnen die leichter als 250 Gramm (Gesamtgewicht) haben
  • Oder selbstgebaute Drohnen leichter als 250 Gramm Gesamtgewicht und mit einer Maximalgeschwindigkeit von 19 m/s
  • Drohnen der Klasse C0
  • Drohnen der Klasse C1

Die erforderlichen Qualifikation fĂĽr A1:

  • Der Pilot hat sich ausgiebig mit der Anleitung der Drohe beschäftigt
  • Verpflichtende Teilnahme an einem (online) Lehrgang und erfolgreich bestandene PrĂĽfung falls Drohnen der Klasse C1 geflogen werden wollen

Unterkategorie A2

Die erlaubten Flugmanöver:

  • Horizontaler Abstand von  min. 30 Metern zu Personen einzuhalten. Falls die Drohne auch einen Flugmodus fĂĽr sehr langsame Geschwindigkeit hat (max. 3 m/s (10,8 km/h) kann der Abstand bis auf 5 Meter reduziert werden
  • Kein Ăśberflug von Unbeteiligten

Die erlaubten Drohnen:

  • Drohnen der Klasse C2

Die erforderlichen Qualifikation fĂĽr A2:

  • Der Pilot hat sich ausgiebig mit der Anleitung der Drohe beschäftigt
  • Verpflichtende Teilnahme an einem (online) Lehrgang und erfolgreich bestandene PrĂĽfung fĂĽr A2 falls Drohnen der Klasse C2 geflogen werden wollen

Unterkategorie A3

Die erlaubten Flugmanöver:

  • Die Gefährdung Unbeteiligter muss nach vernĂĽnftigem Ermessen ausgeschlossen werden
  • Ein horizontaler Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten muss eingehalten werden

Die erlaubten Drohnen:

  • Industriell gefertigte Drohnen die max. 25kg (Gesamtgewicht) haben
  • Oder selbstgebaute Drohnen die max. 25kg Gesamtgewicht haben
  • Drohnen der Klasse C2
  • Drohnen der Klasse C3
  • Drohnen der Klasse C4

Erforderliche Qualifikationen:

  • Verpflichtende Teilnahme an einem (online) Lehrgang und erfolgreich bestandene PrĂĽfung fĂĽr A3 falls Drohnen der Klasse C2,C3,C4 geflogen werden wollen

Die Einteilung der Drohnen in die jeweiligen Klassen

Die 5 Klassen (C0,C1,C2,C3,C4) haben folgende Eigenschaften zur Einteilung, wenn ich es bis jetzt richtig aufgefasst habe, wird diese Einteilung/Zuordnung aber vom Hersteller vorgenommen werden mĂĽssen.

SpezifikationC0C1C2C3C4
Gewicht< 250 g< 900 g oder Energie < 80 J< 4 kg< 25 kg< 25 kg
Max. Geschwindigkeit19 m/s19 m/s   
Fernidentifizierung notwendig?neinjajajanein
Die max. Flughöhe120 Meter120 Meter regelbares Höhenlimit120 Meter oder regelbares Höhenlimit120 Meter oder regelbares Höhenlimit 
Geo-Sensibilisierung notwendig?neinjajajanein
Zulässige Manöver in der offenen KategorieA1A1A2, A3A3A3
Besonderheiten zur Klasse  â€žslow modus“ (max. 3 m/s (10,8 km/h) erforderlichAbmessung geringer als 3 MeterKeine automatischen Steuerungsmodi

Also wieder mal tricky tricky kann man sagen.

Grundsätzlich haben die EU Länder auch noch die Möglichkeit zu der in Kraft tretenden Verordnung ihre eigenen Gesetzte hinzuzufügen. Daher bleibt es wohl auch nach dem 01.01.2021 kompliziert.

Wichtig ist wohl das die meisten Consumer Drohnen in die Klassen C1 und C2 fallen werden und wohl die meisten Drohnenpiloten sich flugtechnisch in den Kategorien A1 und A2 bewegen werden. Theoretisch muss man dann also nur noch seine Drohne online auf einer EU Platform registrieren (für hoffentlich weniger als 350€ im Jahr) und einen Kurs durchklicken und eine kleine Online Multiple Choice Prüfung ablegen.

Zurzeit (25.09.2020) sieht es so aus als würde man die kleine Online Prüfung direkt bei der Austro Control auf der Webseite absolvieren können. Bei der Gebühr wird bisher von 25€-40€ gesprochen. Danach bekommt man eine individuelle Nummer (wie eine Nummerntafel) für seine Drohne, die sichtbar angebracht werden muss. Und dann darf man theoretisch damit EU-weit fliegen gehen, der jeweiligen Klassen Zuordnung entsprechend.

Hier noch mal ein paar Gewichte (= Gesamtgewicht, also Abfluggewicht) zu den meistverkauften DJI Modellen: 

Warten wir mal ab und schauen wir mal wie die Online Theorie Prüfungen zu diesen Klassen und Kategorien ausfallen :). Der Preis für die Registrierung der Drohnen wird zumindest schon mal billiger sein als die ca. 300-350€ pro Jahr bei der Austro Control, aber bis zum 01.01.2021 muss man ja trotzdem noch bei der Austro Control den vollen Preis berappen. Und nicht vergessen, die Haftpflichtversicherung wird höchstwahrscheinlich Pflicht sein wenn man mit seiner Drohne in der EU unterwegs ist (auch als Hobbypilot).

Hier noch ein guter Artikel zur Entstehung der neuen Drohnen Verordnung von Wieselfilm.

Und den ganzen Rechtstext zur Drohnenverordnung von der EU bzw. EASA gibts hier.

Und vom Standard auch ein paar gute Infos zum Stand der Dinge (November 2019)