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  • Drohnen Registrierung 2021 in Österreich bei Austrocontrol

    Drohnen Registrierung 2021 in Österreich bei Austrocontrol

    Sodala, seit 01.01.2021 kann man sich bei der Austrocontrol auf deren Dronespace.at Webseite als Drohnenpilot für 32,20€ registrieren in der kleinsten Kategorie.

    Da die meisten Hobby Drohnenpiloten in diese Kategorie fallen, hier ein paar Tipps zum Ablauf der Registrierung. Das wichtigste ist wohl:

    • Eine Drohnen Haftpflichtversicherung ist Pflicht und Voraussetzung damit man die Registrierung durchklicken kann -> hier unsere Tipps zu passenden Versicherungen
    • Die Kosten sind mit 31,20€ recht überschaubar, und die Registrierung gilt für 3 Jahre (vor 2021 hat der Spaß noch knapp 300€ gekostet, also schon eine große Verbesserung)
    • Bezahlt werden kann bis jetzt nur mit Kreditkarte (Visa & Mastercard), also mal geistig darauf vorbereiten 🙂
    • Für die kleinste Kategorie (nicht specific) braucht man keine Prüfung ablegen
    • Die Registrierung ist nur für Personen ab 18 Jahren möglich (wenn man also jünger ist, müssen wohl die Eltern sich registrieren in Vertretung)
    • Registrierung entweder mit Handy-Signatur oder Scan von amtlichen Lichtbildausweis möglich

    Der Ablauf der Drohnen Registrierung bei der Austrocontrol in 2021

    1. Also zuerst wohl Drohnen Versicherung holen, oder ihr habt schon eine.

    2. Dann die Registrierung starten auf der Dronespace.at Seite. Für die meisten DJI Drohnen Flieger wird es so aussehen: Specific = Nein (hier Details was Specific wäre) und Gewicht > 250 Gramm (da nur die Mavic Mini Drohnen unter 250 Gramm haben)

    Registrierung Drohne 2021 auf Austrocontrol dronespace Seite

    Für die DJI Mavic Mini Flieger und Selberbauer mit leichten Drohnen < 250 Gramm kommen dann noch diese 2 Fragen, die dann darauf hinauslaufen das man seine Drohne bzw. sich selbst sowieso registrieren muss, weil entweder >80 Joule Bewegungsenergie oder eben ein Sensor (= Kamera) drauf ist.

    3. Dann kommt die Anmeldung mit Handy-Signatur oder man muss einen Scan von einem amtlichen Lichtbildausweis hochladen.

    4. Dann muss einiges ausgefüllt sein und die Nummer der Versicherungspolizze sollte man bereit haben (daher wichtig eine Drohnen Versicherung abschließen die auch gleich die Versicherungspolizzen Nummer zur Verfügung stellt und nicht 3 Wochen später per Post schickt 🙂

    Und weiters auch noch ein Passwort festlegen mit dem man sich hier wieder einloggen kann. Sowie eine Reihe von Dingen die man bestätigen muss.

    5. Danach geht es zur Bezahlung (wie gesagt -> geht nur Visa oder Mastercard Kreditkarte)

    6. und dann hat man auch schon seine Abschluß Bestätigung die so aussieht:

    Also grundsätzlich eigentlich recht schnell durchzuführen und um Welten besser als die alte Regelung und auch bei weitem günstiger.

  • Drohenführerschein in der EU ab 2021

    Drohenführerschein in der EU ab 2021

    Der Drohnenfürherschein kommt für Österreich und auch in der EU. Da ab 01.01.2021 die neue EU Drohnenverordnung gilt, wird zumindest in den meisten Fällen eine Registrierung notwendig und bei spezielleren Flugvorhaben auch ein Drohnenführerschein benötigt um eine Drohne die nicht als Spielzeug gilt (> 250 Gramm Gewicht und mehr als 79 Joule Bewegungsenergie beim „Aufprall“, bzw. Drohne mit Kamera) zu fliegen. Rechtlich wird der Drohnenführerschein „Kompetenznachweis“ genannt und es wird ihn in zwei Ausführungen geben. Das ganze wird in Österreich dann von der Austro Control, bei der ebenfalls verpflichtenden Registrierung der Drohne, abgeprüft. Die Prüfung mit einem Online Multiple-Choice Test kostet 31,20€, also immerhin schon eine Verbesserung zu den knapp 300€ für die Registrierung die bisher galt.

    Registrierung bei der Austro Control zum Drohnen fliegen ab 2021

    Hier mal einen Zusammenfassung der Einzelheiten die sich schon herauskristallisieren.

    • Es wird für Drohnen > 250 Gramm, oder <250 Gramm und höhere Aufprallenergie als 79 Joule möglich (und Drohnen <250 Gramm die eine Kamera haben (wird als „Sensor der personenbezogene Daten erfassen kann“ bezeichnet)) eine Registrierung bei der Austro Control notwendig
      • Dazu wird auch eine Haftplichtversicherung für die Drohne Voraussetzung sein um den Registrierungsprozess abzuschließen, da man im Prozess höchstwahrscheinlich schon eine Polizzennummer oder vorläufige Polizzennummer der Versicherung angeben muss (daher praktisch wenn man diese online abschließen kann und die Polizzennummer per E-mail bekommt -> unser Tipp Versichertedrohne.de* -> geht auch für Österreicher).
    • Drohnen die <250 Gramm wiegen, aber eine Kamera haben (z.Bsp: DJI Mavic Mini) werden trotzdem registriert werden müssen -> weil sie eben eine Kamera haben.
    • Wenn man eine schwerer Drohne, also > 900 Gramm hat, schreiben einige deutsche Blogs bereits, dass es dann auch einen Drohnenführerschein mit mehr Fragen und höherer Klassifizierung gibt. Jedoch konnte ich in AT bzw. bei der Austro Control noch nichts dazu finden.
    • Da es dann ja die offizielle EU-Regelung ist, sollte man mit dieser Registrierung bzw. Führerschein in der ganzen EU die gleiche Regelung haben (je nach Einstufung der Drohne) wo man überall fliegen darf.
      • Das bedeutet natürlich dann (theoretisch) eine erhebliche Erleichterung wenn man die Drohne in der EU im Urlaub mitnimmt.

    Die Austro Control bzw. deren Webseite dronespace.at hat noch nicht verlautbart ob es schon vorab (vor 01.01.2021) möglich sein wird die Registrierung bei ihnen durchzuführen.

    Hier noch Infos wie die Registrierung wohl für die meisten Hobbypiloten aussehen wird. -> DROHNEN REGISTRIERUNG 2021 IN ÖSTERREICH BEI AUSTROCONTROL

  • Wo darf ich mit der Drohne fliegen? Drone Space App gibt Antworten

    Wo darf ich mit der Drohne fliegen? Drone Space App gibt Antworten

    Die App names Drone Space der Austro Control zeigt wo man in Österreich mit der Drohne fliegen darf

    Oft taucht die Frage noch auf wo man mit seiner Drohne überhaupt herumdüsen darf. Da diese Frage anscheinend auch oft an die Austro Control gerichtet wurde, haben sie mal eine App dazu entwickelt.

    Grundsätzlich gibt es wohl noch großes Unwissen dazu was man überhaupt darf und nicht darf. Daher hier noch mal die schnelle Kurzfassung.

     

    Was sind die grundsätzlichen Regeln zum Drohnenflug in Österreich

    • Drohnen bis 250 Gramm Gewicht gelten als Spielzeug und dürfen bis zu einer Maximalhöhe von 30 Metern geflogen werden.
    • Ab dem Gewicht von 250 Gramm ist eine Bewilligung der Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Diese Drohnen in dieser Kategorisierung oder Gewichtsklasse unterliegen dem Luftfahrtgesetz, daher ist die maximale Flughöhe 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.
    • Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute/besiedelte Gebiete sind quasi Sperrzone und hier darf nicht geflogen werden (außer mit speziellen Genehmigungen und Rücksprache mit der Austro Control kurz vor dem Flug)
    • Der Privatgrund einer Person darf nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden und die oben genannten Voraussetzungen müssen auch erfüllt sein.
    • Ohne gülitige Bewilligung für die Drohne durch die Austro Control in Österreich zu fliegen, kann teuer werden. Da es eine Verwaltungsübertretung darstellt und das Strafausmaß bis zu 22.000 Euro beträgt.
    • Der gewerbliche Betrieb von Drohnen erfordert ebenfalls eine Betriebsbewilligung der Austro Control.

    Die Drone Space App zeigt wo man fliegen darf

    Die App liefert mit der Positionserkennung sofort einen Überblick ob man sich in einer no-fly Zone befinden oder ob es hier möglich ist eine Runde mit der Drohne zu drehen.

    Wie man schön sieht am Screenshot sind städtische Gebiete rot markiert und somit ist hier der Flug nicht erlaubt (außer mit Sondergenehmigungen).

    drone space app - karte wo ich mit drohne fliegen darf - lostindrones

    Wenn man einen User anlegt bietet die App die Möglichkeit die Daten der eigenen Drohne einzugeben und so auch gleich ein Feedback zu bekommen was rechtlich mit dem eigenen Gerät erlaubt ist. Hier wird wohl aber einfach nur nach Gewicht unterschieden ob <250 Gramm oder >250 Gramm.

    Ein netter Zusatzpunkt ist das „Logbuch/Flugtagebuch“ in dem man seine Flug einfach festhalten kann in dem man die Start- und Landezeit eingibt. Weiters sieht man wenn man eingeloggt ist auch Drohnen(piloten) in der Nähe.

    Die Austro Control hat auch ein nettes YouTube Video zur Erklärung der App erstellt 🙂

    Ich nutzt die App hauptsächlich um schnell zu kontrollieren ob ich in dem Gebiet fliegen darf in dem ich mich gerade befinde und dafür kann ich sie auch jedem empfehlen.

    Hier die Links zur Android und iOS Version.

  • Gesetze und Rechtslage zu Drohnen in Österreich

    Gesetze und Rechtslage zu Drohnen in Österreich

    Wie sieht es gesetzlich aus zum Thema Drohnen und Drohnenflug in Österreich?

    Inhaltsverzeichnis:  Update 18.12.2020: Den Rest hier drunter kann man ab 31.12.2020 ignorieren, da dann die neue EU Drohnen Verordnung gilt. Am Wichtigsten zu wissen -> für alle Drohnen > 250 Gramm braucht man eine Versicherung da man sich bei der Austro Control registrieren muss (und dafür eine Versicherungspolizze braucht). Unter 250 Gramm und mit Kamera braucht man anscheinend auch die Austro Control Registrierung und auch für Racing Drohnen > 79 Joule Aufprallenergie, bzw. da ist sowieso eine Kamera dran also auch wieder Registrierung notwendig und daher auch Versicherung. Und für die Gewichtseingabe die bei den meisten Drohneversicherungen Pflicht ist zur Klassifizierung hier eine kleine Auflistung für die DJI Drohnen Modelle: Hier noch mal ein paar Gewichte (= Gesamtgewicht, also Abfluggewicht mit installierten Akku) zu den meistverkauften DJI Modellen:  __________________________________________________________________ ab hier: Veraltete Infos (ab 31.12.2020 nicht mehr wirklich gültig): Gleich vorweg kann man sagen, auch 2020 ist das Drohnengesetz in Österreich noch immer: „sehr komplex“. Wie in vielen Bereichen hinkt die Gesetzgebung auch zum Drohnenflug hoffnungslos hinterher und alle Gesetze und Gesetzestexte zum Thema spiegeln bei weitem nicht die Realität wieder. Daher gibt es nur sehr schwammige Formulierungen und mir kommt es so vor als würde sich zum Thema Drohnen sehr viel im rechtlichen Graubereich abspielen. ! Ab 01.01.2021 kommt die neue EU Drohnen Verordnung -> mehr dazu hier. Die TLDR Version vom Blogpost: Mit sehr leichten kleinen Drohnen (<250 Gramm) sollte man unter 30m Höhe safe sein, auch ohne Austro Control Bewilligung (aber Vorsicht, dazu sollte man einige Kalkulationen für die magische 79 Joule Bewegungsenergie Grenze parat haben, da es auch auf die Fluggeschwindigkeit der Drohne ankommt :). Und die Austro Control Formulierungen sind immer noch etwas unklar zum Thema Kamera an der Drohne und ob sich dadurch etwas ändert an den Bestimmungen. UPDATE: Die DJI Mavic Mini ist da und hat 249 Gramm Fluggewicht. Daher sollte sie als Spielzeug gelten. Also vielleicht ein heißer Tipp für alle die der Bürokratie aus dem Weg gehen wollen.

    Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in Österreich

    Seit 2014 gibt es in Österreich ein neue Novelle zum Luftfahrtgesetz, die erstmals auch das Thema Drohnen aufgegriffen hat. Man könnte es auch als Drohnengesetz bezeichnen. Damit sollten alle rechtlichen Fragen zum Thema Fliegen mit Drohnen eindeutig und umfassend geregelt werden und hier taucht auch der Begriff ULVZ auf (Abkürzung für unbemannte Luftfahrzeuge). Diese werden im Gesetzestext je nach Größe und Zweck, für den sie eingesetzt werden, in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Und je nach Kategorie gibt es dann unterschiedliche Regelungen. Ihr seht es wird schon recht kompliziert hier 🙂 Aber höflicherweise hat die Austro Control, die Behörde die auch für die (luftfahrtrechtliche) Bewilligung der Drohnen zuständig ist, es etwas einfacher erklärt.

    Die Unterscheidung / Klassifizierung der Drohnen

    Drohnen mit Sichtverbindung = Klasse 1 Hier fällt wohl ein Großteil der Hobbydrohnen hinein. Die Beschreibung / Formulierung dazu von der Austro Control: „Als „Drohne“ (z.B. Multikopter) ist das Gerät zu klassifizieren, wenn es gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst sondern z. B für Foto-/Filmaufnahmen betrieben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden oder ob die Aufnahmen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für den Betrieb dieser Geräte ist eine Bewilligung von Austro Control erforderlich.“ Man könnte es so interpretieren, dass ich mit einem Quadcopter ohne Kamera herumfliegen darf wo ich will, ohne Genehmigung. Bzw. wenn ich keine Foto oder Filmaufnahmen mache, also FPV fliege ohne das Videomaterial zu speichern sollte also auch keine Genehmigung notwendig sein. Man könnte es aber auch so interpretieren, dass immer eine Genehmigung notwendig ist sobald eine Kamera auf der Drohne ist und diese ein Videosignal „aufnimmt“. Wichtig ist jedenfalls noch, dass bei einem Flug maximal 150m hoch geflogen werden darf und das immer eine direkte Sichtverbindung herrschen muss. Wenn man FPV (First person view, mit Videobrille) fliegt, braucht man also noch eine zweite Person dabei (einen Spotter) der die Drohne mit freiem Auge beobachtet. Und in der Nähe (5km Radius) von Flughäfen darf auch nicht geflogen werden. Das Thema Datenschutz bei Videoaufnahmen ist noch mal eine ganze Komplexitätsstufe drüber und werde ich hier mal auslassen. Damit man immer weiß ob man gerade in einem Gebiet ist wo man auf fliegen darf – > Austro Control – Drone Space App checken Drohnen ohne Sichtverbindung = Klasse 2 Die fallen für den Hobbypiloten mal weg, da es sich hier eher um die Militärgeräte handelt. Diese müssten auch wie ein richtiges Zivilluftfahrzeug behandelt werden und die volle Prüfung durchmachen um für die Flüge überhaupt eine Austro Control Zulassung zu bekommen. Das heißt wenn man wirklich Filmaufnahmen machen will und alleine unterwegs ist und die Drohne weit (einige Kilometer) entfernt fliegen soll dann ist es fast schon utopisch hier einen Genehmigung zu bekommen.

    Das Gewicht der Drohne – Bewilligung notwendig? Ja oder Nein?

    Aber es geht noch weiter. Nachdem man mit seinem Gerät höchstwahrscheinlich in die Klasse 1 fällt (oder zumindest die Absicht hat es als Klasse 1 zu nutzen)  ist man wohl etwas verwirrt und weiß meist nicht ob man jetzt eine Bewilligung benötigt oder nicht. Daher gibt es noch weitere Kriterien wie das Gewicht, die eventuell helfen.

    Die Spielzeugkategorie für Drohnen

    Bis zu einem Gewicht von ca. 250 Gramm (bei einer maximalen Flughöhe von 30m) entwickelt die Drohne nicht mehr Bewegungsenergie als 79 Joule (bei einem Absturz) laut Austro Control. Daher fällt sie in die Kategorie Spielzeug und benötigt keine Bewilligung (siehe DJI Mavic Mini mit 249 Gramm). In diversen Foren wird auch argumentiert, dass man sich die 79 Joule Bewegungsenergie auch für jede größere Drohne ausrechnen kann und dann theoretisch weiß, wie hoch und schnell man „überall“ damit fliegen darf. Das kann man eventuell auch so auslegen, aber sicher wissen wir es wohl erst wenn es den ersten Gerichtsfall dazu gibt. Ich habe bereits des öfteren Dinge gelesen wie: „für die Mavic Air max. 15m Höhe und für die DJI Spark max. 23m Höhe„, aber wie gesagt ich würde mich nicht blind auf das verlassen, aber bei einer Kontrolle kann man zumindest gut mit diesen <79 Joule Daten argumentieren :). Im Garten (wenn keine anderen Personen gefährdet sind) mal aufsteigen um ein Foto vom Haus zu machen sollte also schon mal drin sein 🙂 Des öfteren habe ich jetzt schon mitbekommen, dass einige Leute von der Austro Control Auskunft bekommen haben, dass sie wirklich bei möglichst geringer Geschwindigkeit, bzw. nur senkrecht aufsteigend, wirklich ohne Genehmigung z.Bsp mit einer DJI Spark ca. 30m aufsteigen dürfen. Wenn man dann aber mit einer bestimmten Geschwindigkeit vorwärts oder in eine andere Richtung fliegt, muss diese Geschwindigkeit auch wieder bei der Bewegungsenergie Berechnung berücksichtigt werden. Dann ist die erlaubte Flughöhe gleich wieder viel geringer. Aber auch hier noch eine gute Diskussion zum Thema wo klar argumentiert wird, dass man mit der DJI Spark sogar ohne Bewilligung auskommt, solange man unter einer Flughöhe von 30m bleibt. Hier auch noch ein sehr gutes (ausführliches) Dokument zu Berechnungsmethoden der Aufprallenergie für Drohnen.
    Drohne 79 Joule Bewegungsenergie - flughöhe BMvit
    Überblicksgrafik vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die 79 Joule Bewegungsenergie für Drohnen.
    Wenn ihr also mit ganz kleinen Geräten übt und unterwegs seid, wie dem Cheerson CX, braucht ihr also keine Bewilligung. Mit etwas größeren Drohnen wie DJI Spark, Air, Mavic müsst ihr euch genau ausrechnen wie hoch ihr fliegen dürft um ohne Genehmigung auszukommen. Aber hier drängt sich dann wieder die Frage auf, was ist wenn ich dort eine Kamera dran habe die Video aufzeichnet? -> Hier sieht es so aus als würde die Rechtsauslegung in Österreich durch die neue EU Regelung ab 01.01.2020 in die Richtung gehen, dass auch leichtere Drohnen als 250 Gramm die eine Kamera haben registriert werden müssen und auch eine Versicherung brauchen für die Registrierung.  Wichtig: Sobald man in Gebieten unterwegs ist wo die Drohne auch etwas kaputt machen könnte, ist eine Versicherung (ab ca. 70€ pro Jahr)* nicht verkehrt, da die Haushaltversicherung hier meist gar nichts abdeckt.

    Die Einsatzgebiete Kategorien für Drohnen – für den Bewilligungsantrag

    austro control einsatzgebiet einsatzgebiete drohne österreich klassen v2 Wenn man jetzt eine Bewilligung benötigt, muss man auch das Einsatzgebiet genau angeben. In den meisten Fällen für Hobbypiloten wird es wohl Kategorie A sein, da die Drohne < 5 kg hat und nur in dem Einsatzgebiet I = unbebauten Gebiet oder maximal Einsatzgebiet II = unbesiedelten Gebiet geflogen wird. Wer es ganz genau wissen will wie diese Einteilung zustande kommt. Hier gibt’s den Rechtstext. Wenn ihr euch jetzt fragt welche Kategorie eure DJI Mavic Mini, DJI Spark / Mavic Air /Phantom/ Mavic Pro / Mavic Pro 2 ist, das wäre dann Kategorie A (weil weniger als 5 kg Gewicht). Und mit so einem Gerät dürft ihr maximal in unbebauten oder unbesiedelten Gebiet fliegen da diese DJI Modelle alle (laut Austro Control Definition) nicht ausfallsicher sind, weil sie nur Quadrocopter sind und 4 Rotoren haben. Als ausfallsicher gelten eher erst Geräte mit 6 oder 8 Rotoren, oder eingebautem Fallschirm der sofort ausgelöst wird bei einem Defekt.

    Was brauche ich jetzt alles für eine Drohnen Bewilligung in Kategorie A bis 31.12.2020?

    • ACHTUNG: ab 01.01.2021 wird alles etwas einfacher und billiger -> Drohnenführerschein ab 2021 -> aber bis dahin eben alles noch nach dem alten Verfahren (wie hier drunter angeführt)
    • Ausgefülltes Austro Control Antragsformular
    • Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges (Foto-Dreiseitenansicht) -> PDF der Bedienungsanleitung der Drohne mitgeschickt reicht hier meist
    • Betriebsgrenzen (max. Betriebsmasse, max. Bodenwind, etc.); diese Informationen sind der der jeweiligen Betriebsanleitung zu entnehmen (=Bedienungsanleitung der Drohne).
    • Versicherungsbestätigung – Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen werden von allen größeren Versicherungen angeboten (Deckungssumme mind. 750.000 Eur). -> Mein Tipp hier Versichertedrohne.de* (auch direkt für Österreich und Österreicher online abschließbar) (ab ca. 70€ pro Jahr) oder eure normale Versicherung fragen ob sie schon was für Drohnen auch im Programm haben. 
    • Amtlicher Lichtbildausweis des/der Piloten – und ein Mindestalter von min. 16 Jahre
    • Antragsformular samt Anhängen an  senden (die Mailbox ist anscheinend groß genug für min. 15 MB Daten 🙂 
    • Abwarten bis die Bewilligung (Bescheid) von der Austro Control zurückkommt (ca. 6-8 Wochen) und dann noch mal warten auf den Erlagschein und die Kosten für eine Bewilligung (1 Jahr) bezahlen, die sich auf ca. €300-330 belaufen. -> Hier ein Bericht wie lange es bei mir gedauert hat

    Zusammenfassung

    Wie ihr seht ist das ganze also ein ziemlicher Spießrutenlauf. Mit kleinen Spielzeug Drohnen ohne Kamera kann man also daheim im Garten oder auf freiem Feld in geringer Höhe ohne Bewilligung üben (ist mal meine Interpretation dazu). Mit größeren Geräten ist man mit einer Bewilligung und Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite. Die DJI Mavic Mini ist mit 249 Gramm als Spielzeug zu klassifizieren. Bzw. DJI Spark ist zwar schwerer (>250gramm) als die Spielzeugkategorie aber solange man unter 30m Höhe bleibt und sehr langsam fliegt wäre man auch unter den 79 Joule Bewegungsenergie. Aber dann wird das Hobby auch gleich mal um die ca. 330€ pro Jahr für die Austrocontrol und um ca. 50-100€ für eine Haftpflichtversicherung der Drohne teurer. Und mit Wartezeiten von ca. 4-8 Wochen muss man auch mindestens rechnen bis man seine Austro Control Genehmigung hat. Mehr zur Dauer wie lang so eine Bewilligung dauert habe ich hier zum Thema: Austro Control Drohnenbewilligung – der Ablauf zusammengefasst. ! Aufgepasst – ab Jänner 2021 tritt die neue EU Drohnenverordnung in Kraft. Diese bringt dann hoffentlich etwas mehr Vereinfachungen und eine einheitliche Regelung für die ganze EU und die Registrierung pro Jahr sollte auch weit weniger als ca. 330€ kosten, nämlich ca. 30-40€ im Jahr.

    Versicherungstipps – Haftpflichtversicherung für Drohnen

    Hier noch der Link zum Blogbeitrag wo ich mich mit dem Thema Drohnen Versicherung näher beschäftigt habe und unten noch eine kleine Liste von Versicherern die mir schon untergekommen sind: Foren und weitere Infos:  Hier im Kopterforum gibt es auf 2 Seiten auch eine recht ausführliche Diskussion zum Thema und Auslegung und Interpretation der Rechtslage 🙂 am besten auch mal durch schmökern Keine Drohnen News mehr verpassen? -> Newsletter Anmeldung