Zuletzt aktualisiert am 19. Dezember 2020 um 22:28

Wie sieht es gesetzlich aus zum Thema Drohnen und Drohnenflug in Österreich?

Inhaltsverzeichnis:  Update 18.12.2020: Den Rest hier drunter kann man ab 31.12.2020 ignorieren, da dann die neue EU Drohnen Verordnung gilt. Am Wichtigsten zu wissen -> für alle Drohnen > 250 Gramm braucht man eine Versicherung da man sich bei der Austro Control registrieren muss (und dafür eine Versicherungspolizze braucht). Unter 250 Gramm und mit Kamera braucht man anscheinend auch die Austro Control Registrierung und auch für Racing Drohnen > 79 Joule Aufprallenergie, bzw. da ist sowieso eine Kamera dran also auch wieder Registrierung notwendig und daher auch Versicherung. Und für die Gewichtseingabe die bei den meisten Drohneversicherungen Pflicht ist zur Klassifizierung hier eine kleine Auflistung für die DJI Drohnen Modelle: Hier noch mal ein paar Gewichte (= Gesamtgewicht, also Abfluggewicht mit installierten Akku) zu den meistverkauften DJI Modellen:  __________________________________________________________________ ab hier: Veraltete Infos (ab 31.12.2020 nicht mehr wirklich gültig): Gleich vorweg kann man sagen, auch 2020 ist das Drohnengesetz in Österreich noch immer: „sehr komplex“. Wie in vielen Bereichen hinkt die Gesetzgebung auch zum Drohnenflug hoffnungslos hinterher und alle Gesetze und Gesetzestexte zum Thema spiegeln bei weitem nicht die Realität wieder. Daher gibt es nur sehr schwammige Formulierungen und mir kommt es so vor als würde sich zum Thema Drohnen sehr viel im rechtlichen Graubereich abspielen. ! Ab 01.01.2021 kommt die neue EU Drohnen Verordnung -> mehr dazu hier. Die TLDR Version vom Blogpost: Mit sehr leichten kleinen Drohnen (<250 Gramm) sollte man unter 30m Höhe safe sein, auch ohne Austro Control Bewilligung (aber Vorsicht, dazu sollte man einige Kalkulationen für die magische 79 Joule Bewegungsenergie Grenze parat haben, da es auch auf die Fluggeschwindigkeit der Drohne ankommt :). Und die Austro Control Formulierungen sind immer noch etwas unklar zum Thema Kamera an der Drohne und ob sich dadurch etwas ändert an den Bestimmungen. UPDATE: Die DJI Mavic Mini ist da und hat 249 Gramm Fluggewicht. Daher sollte sie als Spielzeug gelten. Also vielleicht ein heißer Tipp für alle die der Bürokratie aus dem Weg gehen wollen.

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in Österreich

Seit 2014 gibt es in Österreich ein neue Novelle zum Luftfahrtgesetz, die erstmals auch das Thema Drohnen aufgegriffen hat. Man könnte es auch als Drohnengesetz bezeichnen. Damit sollten alle rechtlichen Fragen zum Thema Fliegen mit Drohnen eindeutig und umfassend geregelt werden und hier taucht auch der Begriff ULVZ auf (Abkürzung für unbemannte Luftfahrzeuge). Diese werden im Gesetzestext je nach Größe und Zweck, für den sie eingesetzt werden, in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Und je nach Kategorie gibt es dann unterschiedliche Regelungen. Ihr seht es wird schon recht kompliziert hier :) Aber höflicherweise hat die Austro Control, die Behörde die auch für die (luftfahrtrechtliche) Bewilligung der Drohnen zuständig ist, es etwas einfacher erklärt.

Die Unterscheidung / Klassifizierung der Drohnen

Drohnen mit Sichtverbindung = Klasse 1 Hier fällt wohl ein Großteil der Hobbydrohnen hinein. Die Beschreibung / Formulierung dazu von der Austro Control: „Als „Drohne“ (z.B. Multikopter) ist das Gerät zu klassifizieren, wenn es gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst sondern z. B für Foto-/Filmaufnahmen betrieben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden oder ob die Aufnahmen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für den Betrieb dieser Geräte ist eine Bewilligung von Austro Control erforderlich.“ Man könnte es so interpretieren, dass ich mit einem Quadcopter ohne Kamera herumfliegen darf wo ich will, ohne Genehmigung. Bzw. wenn ich keine Foto oder Filmaufnahmen mache, also FPV fliege ohne das Videomaterial zu speichern sollte also auch keine Genehmigung notwendig sein. Man könnte es aber auch so interpretieren, dass immer eine Genehmigung notwendig ist sobald eine Kamera auf der Drohne ist und diese ein Videosignal „aufnimmt“. Wichtig ist jedenfalls noch, dass bei einem Flug maximal 150m hoch geflogen werden darf und das immer eine direkte Sichtverbindung herrschen muss. Wenn man FPV (First person view, mit Videobrille) fliegt, braucht man also noch eine zweite Person dabei (einen Spotter) der die Drohne mit freiem Auge beobachtet. Und in der Nähe (5km Radius) von Flughäfen darf auch nicht geflogen werden. Das Thema Datenschutz bei Videoaufnahmen ist noch mal eine ganze Komplexitätsstufe drüber und werde ich hier mal auslassen. Damit man immer weiß ob man gerade in einem Gebiet ist wo man auf fliegen darf – > Austro Control – Drone Space App checken Drohnen ohne Sichtverbindung = Klasse 2 Die fallen für den Hobbypiloten mal weg, da es sich hier eher um die Militärgeräte handelt. Diese müssten auch wie ein richtiges Zivilluftfahrzeug behandelt werden und die volle Prüfung durchmachen um für die Flüge überhaupt eine Austro Control Zulassung zu bekommen. Das heißt wenn man wirklich Filmaufnahmen machen will und alleine unterwegs ist und die Drohne weit (einige Kilometer) entfernt fliegen soll dann ist es fast schon utopisch hier einen Genehmigung zu bekommen.

Das Gewicht der Drohne – Bewilligung notwendig? Ja oder Nein?

Aber es geht noch weiter. Nachdem man mit seinem Gerät höchstwahrscheinlich in die Klasse 1 fällt (oder zumindest die Absicht hat es als Klasse 1 zu nutzen)  ist man wohl etwas verwirrt und weiß meist nicht ob man jetzt eine Bewilligung benötigt oder nicht. Daher gibt es noch weitere Kriterien wie das Gewicht, die eventuell helfen.

Die Spielzeugkategorie für Drohnen

Bis zu einem Gewicht von ca. 250 Gramm (bei einer maximalen Flughöhe von 30m) entwickelt die Drohne nicht mehr Bewegungsenergie als 79 Joule (bei einem Absturz) laut Austro Control. Daher fällt sie in die Kategorie Spielzeug und benötigt keine Bewilligung (siehe DJI Mavic Mini mit 249 Gramm). In diversen Foren wird auch argumentiert, dass man sich die 79 Joule Bewegungsenergie auch für jede größere Drohne ausrechnen kann und dann theoretisch weiß, wie hoch und schnell man „überall“ damit fliegen darf. Das kann man eventuell auch so auslegen, aber sicher wissen wir es wohl erst wenn es den ersten Gerichtsfall dazu gibt. Ich habe bereits des öfteren Dinge gelesen wie: „für die Mavic Air max. 15m Höhe und für die DJI Spark max. 23m Höhe„, aber wie gesagt ich würde mich nicht blind auf das verlassen, aber bei einer Kontrolle kann man zumindest gut mit diesen <79 Joule Daten argumentieren :). Im Garten (wenn keine anderen Personen gefährdet sind) mal aufsteigen um ein Foto vom Haus zu machen sollte also schon mal drin sein :) Des öfteren habe ich jetzt schon mitbekommen, dass einige Leute von der Austro Control Auskunft bekommen haben, dass sie wirklich bei möglichst geringer Geschwindigkeit, bzw. nur senkrecht aufsteigend, wirklich ohne Genehmigung z.Bsp mit einer DJI Spark ca. 30m aufsteigen dürfen. Wenn man dann aber mit einer bestimmten Geschwindigkeit vorwärts oder in eine andere Richtung fliegt, muss diese Geschwindigkeit auch wieder bei der Bewegungsenergie Berechnung berücksichtigt werden. Dann ist die erlaubte Flughöhe gleich wieder viel geringer. Aber auch hier noch eine gute Diskussion zum Thema wo klar argumentiert wird, dass man mit der DJI Spark sogar ohne Bewilligung auskommt, solange man unter einer Flughöhe von 30m bleibt. Hier auch noch ein sehr gutes (ausführliches) Dokument zu Berechnungsmethoden der Aufprallenergie für Drohnen.
Drohne 79 Joule Bewegungsenergie - flughöhe BMvit

Überblicksgrafik vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die 79 Joule Bewegungsenergie für Drohnen.

Wenn ihr also mit ganz kleinen Geräten übt und unterwegs seid, wie dem Cheerson CX, braucht ihr also keine Bewilligung. Mit etwas größeren Drohnen wie DJI Spark, Air, Mavic müsst ihr euch genau ausrechnen wie hoch ihr fliegen dürft um ohne Genehmigung auszukommen. Aber hier drängt sich dann wieder die Frage auf, was ist wenn ich dort eine Kamera dran habe die Video aufzeichnet? -> Hier sieht es so aus als würde die Rechtsauslegung in Österreich durch die neue EU Regelung ab 01.01.2020 in die Richtung gehen, dass auch leichtere Drohnen als 250 Gramm die eine Kamera haben registriert werden müssen und auch eine Versicherung brauchen für die Registrierung.  Wichtig: Sobald man in Gebieten unterwegs ist wo die Drohne auch etwas kaputt machen könnte, ist eine Versicherung (ab ca. 70€ pro Jahr)* nicht verkehrt, da die Haushaltversicherung hier meist gar nichts abdeckt.

Die Einsatzgebiete Kategorien für Drohnen – für den Bewilligungsantrag

austro control einsatzgebiet einsatzgebiete drohne österreich klassen v2 Wenn man jetzt eine Bewilligung benötigt, muss man auch das Einsatzgebiet genau angeben. In den meisten Fällen für Hobbypiloten wird es wohl Kategorie A sein, da die Drohne < 5 kg hat und nur in dem Einsatzgebiet I = unbebauten Gebiet oder maximal Einsatzgebiet II = unbesiedelten Gebiet geflogen wird. Wer es ganz genau wissen will wie diese Einteilung zustande kommt. Hier gibt’s den Rechtstext. Wenn ihr euch jetzt fragt welche Kategorie eure DJI Mavic Mini, DJI Spark / Mavic Air /Phantom/ Mavic Pro / Mavic Pro 2 ist, das wäre dann Kategorie A (weil weniger als 5 kg Gewicht). Und mit so einem Gerät dürft ihr maximal in unbebauten oder unbesiedelten Gebiet fliegen da diese DJI Modelle alle (laut Austro Control Definition) nicht ausfallsicher sind, weil sie nur Quadrocopter sind und 4 Rotoren haben. Als ausfallsicher gelten eher erst Geräte mit 6 oder 8 Rotoren, oder eingebautem Fallschirm der sofort ausgelöst wird bei einem Defekt.

Was brauche ich jetzt alles für eine Drohnen Bewilligung in Kategorie A bis 31.12.2020?

  • ACHTUNG: ab 01.01.2021 wird alles etwas einfacher und billiger -> Drohnenführerschein ab 2021 -> aber bis dahin eben alles noch nach dem alten Verfahren (wie hier drunter angeführt)
  • Ausgefülltes Austro Control Antragsformular
  • Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges (Foto-Dreiseitenansicht) -> PDF der Bedienungsanleitung der Drohne mitgeschickt reicht hier meist
  • Betriebsgrenzen (max. Betriebsmasse, max. Bodenwind, etc.); diese Informationen sind der der jeweiligen Betriebsanleitung zu entnehmen (=Bedienungsanleitung der Drohne).
  • Versicherungsbestätigung – Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen werden von allen größeren Versicherungen angeboten (Deckungssumme mind. 750.000 Eur). -> Mein Tipp hier Versichertedrohne.de* (auch direkt für Österreich und Österreicher online abschließbar) (ab ca. 70€ pro Jahr) oder eure normale Versicherung fragen ob sie schon was für Drohnen auch im Programm haben. 
  • Amtlicher Lichtbildausweis des/der Piloten – und ein Mindestalter von min. 16 Jahre
  • Antragsformular samt Anhängen an  senden (die Mailbox ist anscheinend groß genug für min. 15 MB Daten :) 
  • Abwarten bis die Bewilligung (Bescheid) von der Austro Control zurückkommt (ca. 6-8 Wochen) und dann noch mal warten auf den Erlagschein und die Kosten für eine Bewilligung (1 Jahr) bezahlen, die sich auf ca. €300-330 belaufen. -> Hier ein Bericht wie lange es bei mir gedauert hat

Zusammenfassung

Wie ihr seht ist das ganze also ein ziemlicher Spießrutenlauf. Mit kleinen Spielzeug Drohnen ohne Kamera kann man also daheim im Garten oder auf freiem Feld in geringer Höhe ohne Bewilligung üben (ist mal meine Interpretation dazu). Mit größeren Geräten ist man mit einer Bewilligung und Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite. Die DJI Mavic Mini ist mit 249 Gramm als Spielzeug zu klassifizieren. Bzw. DJI Spark ist zwar schwerer (>250gramm) als die Spielzeugkategorie aber solange man unter 30m Höhe bleibt und sehr langsam fliegt wäre man auch unter den 79 Joule Bewegungsenergie. Aber dann wird das Hobby auch gleich mal um die ca. 330€ pro Jahr für die Austrocontrol und um ca. 50-100€ für eine Haftpflichtversicherung der Drohne teurer. Und mit Wartezeiten von ca. 4-8 Wochen muss man auch mindestens rechnen bis man seine Austro Control Genehmigung hat. Mehr zur Dauer wie lang so eine Bewilligung dauert habe ich hier zum Thema: Austro Control Drohnenbewilligung – der Ablauf zusammengefasst. ! Aufgepasst – ab Jänner 2021 tritt die neue EU Drohnenverordnung in Kraft. Diese bringt dann hoffentlich etwas mehr Vereinfachungen und eine einheitliche Regelung für die ganze EU und die Registrierung pro Jahr sollte auch weit weniger als ca. 330€ kosten, nämlich ca. 30-40€ im Jahr.

Versicherungstipps – Haftpflichtversicherung für Drohnen

Hier noch der Link zum Blogbeitrag wo ich mich mit dem Thema Drohnen Versicherung näher beschäftigt habe und unten noch eine kleine Liste von Versicherern die mir schon untergekommen sind: Foren und weitere Infos:  Hier im Kopterforum gibt es auf 2 Seiten auch eine recht ausführliche Diskussion zum Thema und Auslegung und Interpretation der Rechtslage :) am besten auch mal durch schmökern Keine Drohnen News mehr verpassen? -> Newsletter Anmeldung