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  • Drohne im Urlaub und Gesetze in anderen Ländern

    Drohne im Urlaub und Gesetze in anderen Ländern

    Die Gesetzeslage zum Drohnen fliegen für die häufigsten Urlaubsländer im Überblick

    Der Urlaub steht vor der Tür und ein paar Videoaufnahmen und Fotos vom Strand mit der Drohne wären da schon richtig cool. Doch die Gesetzeslage ist in den meisten Urlaubsländern ebenso streng wie in Deutschland oder Österreich. Ich habe mich mal durch das Internet gewühlt und versucht einen groben Überblick zu bekommen. Hier meine Erkenntnisse zum Thema Drohne im Urlaub mitnehmen.

    ! Achtung: Die DJI Mavic Mini ist da und hat ein Fluggewicht von 249 Gramm. In vielen Ländern gelten Drohnen unter 250 Gramm als Spielzeug und dürfen ohne Registrierung geflogen werden. Daher am besten für das jeweilige Land die Gewichtsgrenzen checken.

     

    Inhaltsverzeichnis: 

    Grundregeln die so gut wie überall gelten zum Drohnenflug
    Drohnengesetze und Drohne fliegen in Italien
    Drohnengesetze und Drohne fliegen in Kroatien
    Drohnengesetze und Drohne fliegen in Griechenland
    Drohnengesetze und Drohne fliegen in den USA
    Drohnengesetze und Drohne fliegen in Thailand
    Drohne fliegen in Australien
    Drohne fliegen in Zypern

     

    Grundregeln die so gut wie überall gelten zum Drohnenflug

    • Abstand zu Flughäfen und Hubschrauber Landeplätzen einhalten (oft auch bei Krankenhäusern gegeben)
    • Hol dir eine spezielle Drohnen Haftpflicht Versicherung und frage nach ob diese auch im Ausland (bzw. im Urlaubsland) gilt
    • Fliege immer nur auf Sicht! Und falls du FPV mit Videobrille fliegst, dann sollte auch immer ein Spotter (also zweite Person) dabei sein, die die Drohne mit freiem Auge verfolgen kann
    • Achte auf die Wetterlage, und fliege nur bei den richtigen Verhältnissen -> besonders am Meer ist der Wind oft sehr tückisch
    • Die Privatsphäre anderer Personen sollte immer geachtet sein
    • Achte darauf beim Drohnen fliegen keine Einsätze von Feuerwehr, Rettung, Polizei oder sonstigen Organisationen zu gefährden.
    • Vermeide es über Menschenmengen auf Stränden, in Städten, oder bei Versammlungen zu fliegen
    • Achte auf die Nähe von politisch sensiblen Gebäuden, Gefängnissen, Polizei- und Militäranlagen, Gerichtshöfe, Atomkraftwerke oder an Unfallstellen
      weiche anderen Luftverkehrsteilnehmern wie bemannten Flugzeugen, Hubschraubern und Co immer großzügig aus
    • Achte auch immer auf die Wetterbedingungen und wie sie sich ändern – vor allem auf den Wind -> Wetter apps zum Drohnen fliegen

    Ich starte mal mit ein paar Haupturlaubsländern für den Sommerurlaub und werde die Seite laufend erweitern. Falls es nach Australien geht -> hier meine Tipps zum Drohnen fliegen in Australien 🙂

     

    Drohnengesetze und Drohne fliegen in Italien

    In Italien wird wie in Österreich auch zwischen privater und gewerblicher Nutzung von Drohnen unterschieden. Und aufgepasst einige Entfernungsgrenzen sind bei Gewerbe und Privatflug unterschiedlich. Die verantwortliche Behörde ist die Ente Nazionale per l’Aviazione Civile (ENAC) .

    Registrierung für die private Drohne in Italien notwendig?

    Nein. Anscheinend  ist keine Registrierung für die private Drohne notwendig. Aber natürlich gibt es Regeln einzuhalten:

    • Abstand zum Flughafen: mindestens 5 Kilometer
    • Versicherungspflicht mit mindestens 750.000€ Haftungsdeckung  (-> mehr Infos zu Drohnen Haftpflicht Versicherung)
    • Maximale Flughöhe für Privatflüge = 70m, und für gewerbliche Flüge = 150m
    • Maximale Entfernung der Drohne vom Piloten weg, für Privatflüge = 200m, für gewerbliche Flüge = 500m (über FPV konnte ich nichts genaues finden)
    • Flugzeiten: generell sind nur Flüge bei Tageslicht erlaubt
    • Nur in unbebauten Gebieten darf gestartet werden und es muss genügend Abstand zu Gebäuden gehalten werden (ich konnte leider nicht genau herausfinden, wie viel Abstand)
    • Absolute Flugverbotszonen: Rom & Vatikan, Venedig und zugehörige Inseln. Aber in Städten würde ich generell nicht fliegen ohne vorherige Genehmigung durch die ansässigen Behörden
    • Teilweise Verbot für Strandflüge: Es ist verboten über Stränden zu fliegen wenn sich dort auch andere Personen aufhalten (hier heißt es also sehr sehr früh aufstehen wenn ihr an belebteren Stränden Aufnahmen machen wollt)

    Falls es nach Italien mit der Drohne geht hier noch die Englische Übersetzung der ENAC Angaben und Vorgaben zu Drohnen in Italien. Und Webseite der ENAC.

     

    Drohnengesetze und Drohne fliegen in Kroatien

    Ähnlich wie bei uns in Österreich gibt es in Kroatien eine Einteilung der Fluggebiete in Klassen. Ganz wichtig hier ist, mit Privaten Drohnen die weniger als 5 kg haben darf man nur in Gebieten der Klasse 1 und Klasse 2 fliegen.

    Klasse 1 = unbebautes Gebiet auf dem nur der Drohnenpilot (und Crew) sich aufhalten

    Klasse 2= ein Gebiet das unbesiedelt ist, es dürfen aber auch Gebäude am Gelände sein, diese sollten aber nicht bewohnt sein

    Soweit so gut, aber es gibt noch ein paar mehr Hürden als in Österreich. Folgende Regeln sind noch zusätzlich einzuhalten:

    • Mindestalter für Flüge mit Privaten Drohnen ist 16 Jahre
    • Eine Genehmigung muss immer für (und vor allem auch vor) dem ersten Flug gegeben sein. Diese kann man bei der Croatian Civil Aviation Authority (CCAA) einholen -> Details zum Drohnenflug in Kroatien
    • Wenn man Luftaufnahmen (Fotos und oder Videos) machen will, benötigt man noch eine zusätzliche Genehmigung von der State Geodetic Administration (SGA)
    • Abstand zum Flughafen: mindestens 3 Kilometer
    • Versicherungspflicht ist gegeben (-> mehr Infos zu Drohnen Haftpflicht Versicherung)
    • Maximale Entfernung der Drohne vom Piloten weg = 500m
    • FPV darf geflogen werden, jedoch nur mit zweiter Person als „Spotter“
    • Flugzeiten: generell sind nur Flüge bei Tageslicht erlaubt

    Für Kroatien ist es also schon ganz schön mühsam Drohnenflüge und Aufnahmen im Urlaub machen zu dürfen.

     

    Drohnengesetze und Drohne fliegen in Griechenland

    Auch in Griechenland braucht man für jeden Drohnenflug eine vorab Genehmigung. Aber für einen Flug bis maximal 50m Entfernung weg vom Piloten, braucht man keine :). Verantwortlich für die Gesetzte für Drohnen in Griechenland ist die Helenic Civil Aviation Authority (HCAA).

    griechenland drohne fliegen im urlaub gesetz
    Quelle: Authorization Request for UAS (drone) flights by HCAA

    Mit einem Formular (in Englisch) bei der HCAA kann man einen Antrag stellen. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht, da man im Formular auch eine Registrierungsnummer der Drohne angeben muss. Wenn man seine Drohne bei der Austro Control gemeldet hat, besitzt man so eine Nummer quasi schon. Falls nicht, gibt es auch bei der HCAA eine Möglichkeit zur Registrierung (diese konnte ich aber nicht genau finden).

    Den ganzen Rechtstext in Englisch zum Drohnenflug in Griechenland gibt es hier.

    Weitere Regeln: 

    • Versicherungspflicht ist gegeben (-> mehr Infos zu Drohnen Haftpflicht Versicherung)
    • Maximale Entfernung der Drohne vom Piloten weg = 500m (mit der Genehmigung), ohne Genehmigung nur die 50m
    • Flugzeiten: generell sind nur Flüge bei Tageslicht erlaubt
    • Abstand zum Flughafen: mindestens 8 Kilometer
    • Generell: nicht über Menschen fliegen und es muss auch mindestens 50m Sicherheitsabstand zu Menschen eingehalten werden

     

     

    Drohnengesetze und Drohne fliegen in den USA

    Das wichtigste gleich vorweg, in den USA sind die Drohnengesetze recht Pilotenfreundlich 🙂 Dennoch muss man sich unbedingt registrieren bei der FAA (Federal Aviation Administration) bevor man fliegt, egal ob privat oder gewerblich.

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    Da die Webseite sehr gut aufgebaut ist und da die Registrierungsgebühr nur schlappe 5$ sind ist man hier relativ schnell fertig und hat somit die offizielle Erlaubnis in den USA mit seiner Drohne im Urlaub zu fliegen. Weiter wichtige Kriterien sind nur mehr das man älter als 13 Jahre alt ist und eine funktionierende E-Mail Adresse hat für die Registrierung. Bei der Registrierung selbst muss man einen kurzen Test durchklicken und wenn dieser bestanden ist, dann nur mehr die 5$ einzahlen und danach den Sticker/Plaketet auf der Drohne anbringen.

    Die Erlaubnis gilt dann für 3 Jahre.

    Die wichtigsten Dinge die es zu beachten gibt, wenn ihr euch anmeldet für die Flugerlaubnis könnt ihr in der Richtlinien der Guideline 107  nachlesen. Das wichtigste dazu ist:

    • Immer mindestens 5km Abstand zu Flughäften
    • FPV nur mit einem Spotter
    • Flugverbot in NYC und Washington

     

    Drohnengesetze und Drohne fliegen in Thailand

    Hier ist die Sache wieder etwas verzwickter. In den letzen Jahren hat sich viel getan und oft gab es Änderungen im Drohnengesetz für Thailand. Die wichtigste Behörde ist die CAAT (Civil Aviation Authority Thailand). Deren Webseite lädt sehr langsam (also nicht gleich aufgeben wenn sie beim ersten mal ansurfen nicht lädt, einfach öfter versuchen). Generell sind die Regeln sehr streng und man sollte seine Drohne unbedingt registrieren -> hier direkt zur Webseite für die Drohnenregistrierung. ABER die Durchlaufzeit bis man seine Erlaubnis in Händen hat sind meist 3-4 Monate. Das heißt der Drohnenflug in Thailand muss schon sehr lange im Voraus geplant werden. Weiters ist eine Versicherung erforderlich und die Versicherungsdokumente müssen in Englisch vorliegen.  Bei GetSafe* zum Beispiel kann man die Dokumente auch auf Englisch anfordern 🙂

    Wenn man mal die Genehmigung hat gibt es folgende Richtlinien beim Flug einzuhalten:

    • Maximale Flughöhe 90 m
    • 9km Abstand zu Flughäfen
    • immer min. 30m Abstand zu Menschen / Gebäuden / Fahrzeugen halten
    • Flugverbot über Menschenansammlungen und Städten
    • Flüge nur bei Tageslicht
    • Beim Starten und Landen muss man immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt haben.

    Ihr seht, das ganze ist nicht ganz einfach in Thailand, daher am besten immer die aktuellsten Entwicklungen verfolgen bei der CAAT.

     

    Drohne fliegen in Australien

    Da ich letzten Dezember erst in Australien mit meiner Drohne unterwegs war, gibt’s hier die Tipps und Infos im eigenen Blogpost zum Drohnenflug im Urlaub in Australien. Eins schon vorweg, dort ist es sehr gut geregelt und sehr vieles für Drohnen Piloten erlaubt 🙂

     

    Drohne fliegen in Zypern (Süden – griechischer Teil)

    Hier geht es bald nach Zypern für unseren Urlaub und die Drohne wird mit im Gepäck sein. Daher hier meine Erfahrungen und Tipps für den Zypernurlaub mit Drohne und die Vorbereitungen für die Drohnen Erlaubnis.

     

    ACHTUNG

    Aber Achtung die Gesetzeslage ändert sich recht schnell, daher sicherheitshalber immer noch mal checken im Urlaubsland. Und da ich auch kein Anwalt bin kann ich nicht für die vollständige Richtigkeit der Angaben garantieren und übernehme keine Verantwortung für die vollständige Richtigkeit dieser Angaben. Diese Infos sollen als grober Überblick dienen damit ihr einschätzen könnt ob es sich überhaupt auszahlt die Drohne mit in den Urlaub zu nehmen.

    Haftpflicht Versicherung für eure Drohne

    Da in vielen Urlaubsländern auch eine Versicherungspflicht herrscht für die Drohne und falls der Vogel doch mal unvorhergesehen runterkommt, ist man mit einer Haftpflicht Versicherung sicher nicht verkehrt 🙂

    GetSafe* (ab 54€ pro Jahr) und Haftpflichthelfen* (ab 72€ pro Jahr) helfen weiter.

  • Gesetze und Rechtslage zu Drohnen in Österreich

    Gesetze und Rechtslage zu Drohnen in Österreich

    Wie sieht es gesetzlich aus zum Thema Drohnen und Drohnenflug in Österreich?

    Inhaltsverzeichnis:  Update 18.12.2020: Den Rest hier drunter kann man ab 31.12.2020 ignorieren, da dann die neue EU Drohnen Verordnung gilt. Am Wichtigsten zu wissen -> für alle Drohnen > 250 Gramm braucht man eine Versicherung da man sich bei der Austro Control registrieren muss (und dafür eine Versicherungspolizze braucht). Unter 250 Gramm und mit Kamera braucht man anscheinend auch die Austro Control Registrierung und auch für Racing Drohnen > 79 Joule Aufprallenergie, bzw. da ist sowieso eine Kamera dran also auch wieder Registrierung notwendig und daher auch Versicherung. Und für die Gewichtseingabe die bei den meisten Drohneversicherungen Pflicht ist zur Klassifizierung hier eine kleine Auflistung für die DJI Drohnen Modelle: Hier noch mal ein paar Gewichte (= Gesamtgewicht, also Abfluggewicht mit installierten Akku) zu den meistverkauften DJI Modellen:  __________________________________________________________________ ab hier: Veraltete Infos (ab 31.12.2020 nicht mehr wirklich gültig): Gleich vorweg kann man sagen, auch 2020 ist das Drohnengesetz in Österreich noch immer: „sehr komplex“. Wie in vielen Bereichen hinkt die Gesetzgebung auch zum Drohnenflug hoffnungslos hinterher und alle Gesetze und Gesetzestexte zum Thema spiegeln bei weitem nicht die Realität wieder. Daher gibt es nur sehr schwammige Formulierungen und mir kommt es so vor als würde sich zum Thema Drohnen sehr viel im rechtlichen Graubereich abspielen. ! Ab 01.01.2021 kommt die neue EU Drohnen Verordnung -> mehr dazu hier. Die TLDR Version vom Blogpost: Mit sehr leichten kleinen Drohnen (<250 Gramm) sollte man unter 30m Höhe safe sein, auch ohne Austro Control Bewilligung (aber Vorsicht, dazu sollte man einige Kalkulationen für die magische 79 Joule Bewegungsenergie Grenze parat haben, da es auch auf die Fluggeschwindigkeit der Drohne ankommt :). Und die Austro Control Formulierungen sind immer noch etwas unklar zum Thema Kamera an der Drohne und ob sich dadurch etwas ändert an den Bestimmungen. UPDATE: Die DJI Mavic Mini ist da und hat 249 Gramm Fluggewicht. Daher sollte sie als Spielzeug gelten. Also vielleicht ein heißer Tipp für alle die der Bürokratie aus dem Weg gehen wollen.

    Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in Österreich

    Seit 2014 gibt es in Österreich ein neue Novelle zum Luftfahrtgesetz, die erstmals auch das Thema Drohnen aufgegriffen hat. Man könnte es auch als Drohnengesetz bezeichnen. Damit sollten alle rechtlichen Fragen zum Thema Fliegen mit Drohnen eindeutig und umfassend geregelt werden und hier taucht auch der Begriff ULVZ auf (Abkürzung für unbemannte Luftfahrzeuge). Diese werden im Gesetzestext je nach Größe und Zweck, für den sie eingesetzt werden, in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Und je nach Kategorie gibt es dann unterschiedliche Regelungen. Ihr seht es wird schon recht kompliziert hier 🙂 Aber höflicherweise hat die Austro Control, die Behörde die auch für die (luftfahrtrechtliche) Bewilligung der Drohnen zuständig ist, es etwas einfacher erklärt.

    Die Unterscheidung / Klassifizierung der Drohnen

    Drohnen mit Sichtverbindung = Klasse 1 Hier fällt wohl ein Großteil der Hobbydrohnen hinein. Die Beschreibung / Formulierung dazu von der Austro Control: „Als „Drohne“ (z.B. Multikopter) ist das Gerät zu klassifizieren, wenn es gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst sondern z. B für Foto-/Filmaufnahmen betrieben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden oder ob die Aufnahmen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für den Betrieb dieser Geräte ist eine Bewilligung von Austro Control erforderlich.“ Man könnte es so interpretieren, dass ich mit einem Quadcopter ohne Kamera herumfliegen darf wo ich will, ohne Genehmigung. Bzw. wenn ich keine Foto oder Filmaufnahmen mache, also FPV fliege ohne das Videomaterial zu speichern sollte also auch keine Genehmigung notwendig sein. Man könnte es aber auch so interpretieren, dass immer eine Genehmigung notwendig ist sobald eine Kamera auf der Drohne ist und diese ein Videosignal „aufnimmt“. Wichtig ist jedenfalls noch, dass bei einem Flug maximal 150m hoch geflogen werden darf und das immer eine direkte Sichtverbindung herrschen muss. Wenn man FPV (First person view, mit Videobrille) fliegt, braucht man also noch eine zweite Person dabei (einen Spotter) der die Drohne mit freiem Auge beobachtet. Und in der Nähe (5km Radius) von Flughäfen darf auch nicht geflogen werden. Das Thema Datenschutz bei Videoaufnahmen ist noch mal eine ganze Komplexitätsstufe drüber und werde ich hier mal auslassen. Damit man immer weiß ob man gerade in einem Gebiet ist wo man auf fliegen darf – > Austro Control – Drone Space App checken Drohnen ohne Sichtverbindung = Klasse 2 Die fallen für den Hobbypiloten mal weg, da es sich hier eher um die Militärgeräte handelt. Diese müssten auch wie ein richtiges Zivilluftfahrzeug behandelt werden und die volle Prüfung durchmachen um für die Flüge überhaupt eine Austro Control Zulassung zu bekommen. Das heißt wenn man wirklich Filmaufnahmen machen will und alleine unterwegs ist und die Drohne weit (einige Kilometer) entfernt fliegen soll dann ist es fast schon utopisch hier einen Genehmigung zu bekommen.

    Das Gewicht der Drohne – Bewilligung notwendig? Ja oder Nein?

    Aber es geht noch weiter. Nachdem man mit seinem Gerät höchstwahrscheinlich in die Klasse 1 fällt (oder zumindest die Absicht hat es als Klasse 1 zu nutzen)  ist man wohl etwas verwirrt und weiß meist nicht ob man jetzt eine Bewilligung benötigt oder nicht. Daher gibt es noch weitere Kriterien wie das Gewicht, die eventuell helfen.

    Die Spielzeugkategorie für Drohnen

    Bis zu einem Gewicht von ca. 250 Gramm (bei einer maximalen Flughöhe von 30m) entwickelt die Drohne nicht mehr Bewegungsenergie als 79 Joule (bei einem Absturz) laut Austro Control. Daher fällt sie in die Kategorie Spielzeug und benötigt keine Bewilligung (siehe DJI Mavic Mini mit 249 Gramm). In diversen Foren wird auch argumentiert, dass man sich die 79 Joule Bewegungsenergie auch für jede größere Drohne ausrechnen kann und dann theoretisch weiß, wie hoch und schnell man „überall“ damit fliegen darf. Das kann man eventuell auch so auslegen, aber sicher wissen wir es wohl erst wenn es den ersten Gerichtsfall dazu gibt. Ich habe bereits des öfteren Dinge gelesen wie: „für die Mavic Air max. 15m Höhe und für die DJI Spark max. 23m Höhe„, aber wie gesagt ich würde mich nicht blind auf das verlassen, aber bei einer Kontrolle kann man zumindest gut mit diesen <79 Joule Daten argumentieren :). Im Garten (wenn keine anderen Personen gefährdet sind) mal aufsteigen um ein Foto vom Haus zu machen sollte also schon mal drin sein 🙂 Des öfteren habe ich jetzt schon mitbekommen, dass einige Leute von der Austro Control Auskunft bekommen haben, dass sie wirklich bei möglichst geringer Geschwindigkeit, bzw. nur senkrecht aufsteigend, wirklich ohne Genehmigung z.Bsp mit einer DJI Spark ca. 30m aufsteigen dürfen. Wenn man dann aber mit einer bestimmten Geschwindigkeit vorwärts oder in eine andere Richtung fliegt, muss diese Geschwindigkeit auch wieder bei der Bewegungsenergie Berechnung berücksichtigt werden. Dann ist die erlaubte Flughöhe gleich wieder viel geringer. Aber auch hier noch eine gute Diskussion zum Thema wo klar argumentiert wird, dass man mit der DJI Spark sogar ohne Bewilligung auskommt, solange man unter einer Flughöhe von 30m bleibt. Hier auch noch ein sehr gutes (ausführliches) Dokument zu Berechnungsmethoden der Aufprallenergie für Drohnen.
    Drohne 79 Joule Bewegungsenergie - flughöhe BMvit
    Überblicksgrafik vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die 79 Joule Bewegungsenergie für Drohnen.
    Wenn ihr also mit ganz kleinen Geräten übt und unterwegs seid, wie dem Cheerson CX, braucht ihr also keine Bewilligung. Mit etwas größeren Drohnen wie DJI Spark, Air, Mavic müsst ihr euch genau ausrechnen wie hoch ihr fliegen dürft um ohne Genehmigung auszukommen. Aber hier drängt sich dann wieder die Frage auf, was ist wenn ich dort eine Kamera dran habe die Video aufzeichnet? -> Hier sieht es so aus als würde die Rechtsauslegung in Österreich durch die neue EU Regelung ab 01.01.2020 in die Richtung gehen, dass auch leichtere Drohnen als 250 Gramm die eine Kamera haben registriert werden müssen und auch eine Versicherung brauchen für die Registrierung.  Wichtig: Sobald man in Gebieten unterwegs ist wo die Drohne auch etwas kaputt machen könnte, ist eine Versicherung (ab ca. 70€ pro Jahr)* nicht verkehrt, da die Haushaltversicherung hier meist gar nichts abdeckt.

    Die Einsatzgebiete Kategorien für Drohnen – für den Bewilligungsantrag

    austro control einsatzgebiet einsatzgebiete drohne österreich klassen v2 Wenn man jetzt eine Bewilligung benötigt, muss man auch das Einsatzgebiet genau angeben. In den meisten Fällen für Hobbypiloten wird es wohl Kategorie A sein, da die Drohne < 5 kg hat und nur in dem Einsatzgebiet I = unbebauten Gebiet oder maximal Einsatzgebiet II = unbesiedelten Gebiet geflogen wird. Wer es ganz genau wissen will wie diese Einteilung zustande kommt. Hier gibt’s den Rechtstext. Wenn ihr euch jetzt fragt welche Kategorie eure DJI Mavic Mini, DJI Spark / Mavic Air /Phantom/ Mavic Pro / Mavic Pro 2 ist, das wäre dann Kategorie A (weil weniger als 5 kg Gewicht). Und mit so einem Gerät dürft ihr maximal in unbebauten oder unbesiedelten Gebiet fliegen da diese DJI Modelle alle (laut Austro Control Definition) nicht ausfallsicher sind, weil sie nur Quadrocopter sind und 4 Rotoren haben. Als ausfallsicher gelten eher erst Geräte mit 6 oder 8 Rotoren, oder eingebautem Fallschirm der sofort ausgelöst wird bei einem Defekt.

    Was brauche ich jetzt alles für eine Drohnen Bewilligung in Kategorie A bis 31.12.2020?

    • ACHTUNG: ab 01.01.2021 wird alles etwas einfacher und billiger -> Drohnenführerschein ab 2021 -> aber bis dahin eben alles noch nach dem alten Verfahren (wie hier drunter angeführt)
    • Ausgefülltes Austro Control Antragsformular
    • Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges (Foto-Dreiseitenansicht) -> PDF der Bedienungsanleitung der Drohne mitgeschickt reicht hier meist
    • Betriebsgrenzen (max. Betriebsmasse, max. Bodenwind, etc.); diese Informationen sind der der jeweiligen Betriebsanleitung zu entnehmen (=Bedienungsanleitung der Drohne).
    • Versicherungsbestätigung – Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen werden von allen größeren Versicherungen angeboten (Deckungssumme mind. 750.000 Eur). -> Mein Tipp hier Versichertedrohne.de* (auch direkt für Österreich und Österreicher online abschließbar) (ab ca. 70€ pro Jahr) oder eure normale Versicherung fragen ob sie schon was für Drohnen auch im Programm haben. 
    • Amtlicher Lichtbildausweis des/der Piloten – und ein Mindestalter von min. 16 Jahre
    • Antragsformular samt Anhängen an  senden (die Mailbox ist anscheinend groß genug für min. 15 MB Daten 🙂 
    • Abwarten bis die Bewilligung (Bescheid) von der Austro Control zurückkommt (ca. 6-8 Wochen) und dann noch mal warten auf den Erlagschein und die Kosten für eine Bewilligung (1 Jahr) bezahlen, die sich auf ca. €300-330 belaufen. -> Hier ein Bericht wie lange es bei mir gedauert hat

    Zusammenfassung

    Wie ihr seht ist das ganze also ein ziemlicher Spießrutenlauf. Mit kleinen Spielzeug Drohnen ohne Kamera kann man also daheim im Garten oder auf freiem Feld in geringer Höhe ohne Bewilligung üben (ist mal meine Interpretation dazu). Mit größeren Geräten ist man mit einer Bewilligung und Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite. Die DJI Mavic Mini ist mit 249 Gramm als Spielzeug zu klassifizieren. Bzw. DJI Spark ist zwar schwerer (>250gramm) als die Spielzeugkategorie aber solange man unter 30m Höhe bleibt und sehr langsam fliegt wäre man auch unter den 79 Joule Bewegungsenergie. Aber dann wird das Hobby auch gleich mal um die ca. 330€ pro Jahr für die Austrocontrol und um ca. 50-100€ für eine Haftpflichtversicherung der Drohne teurer. Und mit Wartezeiten von ca. 4-8 Wochen muss man auch mindestens rechnen bis man seine Austro Control Genehmigung hat. Mehr zur Dauer wie lang so eine Bewilligung dauert habe ich hier zum Thema: Austro Control Drohnenbewilligung – der Ablauf zusammengefasst. ! Aufgepasst – ab Jänner 2021 tritt die neue EU Drohnenverordnung in Kraft. Diese bringt dann hoffentlich etwas mehr Vereinfachungen und eine einheitliche Regelung für die ganze EU und die Registrierung pro Jahr sollte auch weit weniger als ca. 330€ kosten, nämlich ca. 30-40€ im Jahr.

    Versicherungstipps – Haftpflichtversicherung für Drohnen

    Hier noch der Link zum Blogbeitrag wo ich mich mit dem Thema Drohnen Versicherung näher beschäftigt habe und unten noch eine kleine Liste von Versicherern die mir schon untergekommen sind: Foren und weitere Infos:  Hier im Kopterforum gibt es auf 2 Seiten auch eine recht ausführliche Diskussion zum Thema und Auslegung und Interpretation der Rechtslage 🙂 am besten auch mal durch schmökern Keine Drohnen News mehr verpassen? -> Newsletter Anmeldung